Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden und beziehen sich auf unser gesamtes Angebot. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebot und Abschluss
1. Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. Sofern Verkaufsangestellte mündlich Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich. Wir übernehmen für ihre Richtigkeit keine Gewähr.
§ 3 Leistungen und Lieferungen
1. Die Versendung frachtfreier Lieferung ist nur wirksam, wenn dies schriftlich durch uns bestätigt wurde. Ansonsten erfolgt jede Lieferung auf Kosten des Kunden. In jedem Fall aber geht die Gefahr für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware auf den Kunden über, sobald die Sendung zum Versand gebracht worden ist.
2. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt, der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis.
3. Kann die Ware nach Fertig- bzw. Bereitstellung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt oder abgenommen werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem diesem die Anzeige der Versandbereit-schaft zugegangen ist. In dem Fall sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Rechnung des Kunden die von diesem verlangten Versicherung zu bewirken. Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 4 Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
1. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zu-rücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit wir eine Lieferfrist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.
2. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen unseres Lieferanten, so können wir, sowie der Kunde, vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um drei Monate überschritten ist.
3. Wir haben den Verzug sowie die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen kein Verschuldensvorwurf trifft. Bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen – Streik, Betriebsstörungen, Aussperrung usw. – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Lieferverpflichtung behindert sind, die Lieferfrist auch innerhalb des Verzugs angemessen. Dies gilt auch für den Fall, dass die außergewöhnlichen Umstände beim Vorlieferanten eintreten.
4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von Lieferverpflichtungen frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als drei Monate dauert sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann in diesem Fall keine Schadenersatzansprüche herleiten. Wir sind verpflichtet, den Kunden auf die genannten Umstände unverzüglich hinzuweisen.
5. Sofern wir nach diesen Vorschriften wegen Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung Schadenersatz zu leisten haben, beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf höchstens 10 % vom Wert derjenigen (Teil-) Lieferung, die aufgrund des Verzugs bzw. der Unmöglichkeit nicht rechtzeitig benutzt werden konnte. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern der Verzug oder die Unmöglichkeit durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung hat binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
2. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Lieferungen im Verzug ist.
3. Die Ablehnung von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorliegen und Protest angenommen.
4. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind 5 % Verzugszinsen zu zahlen (§§ 352, 353 HGB). Die Geltendmachung eines weiteren nachgewiesenen Verzugschadens behalten wir uns vor, wobei im Vorherein zur Schadensminderung mindestens 12 % p.a. in Anrechnung gebracht werden.
5. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Lieferungen im Verzug und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Verpflichtungen aus, so gelten in dieser Reihenfolge die gesetzlichen Anrechnungsregeln der §§ 366 Abs. 2, 367 BGB.
§ 6 Gewährleistung
1. Die gelieferte Ware ist von dem Kunden unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen. Will der Kunde Mängelrüge erheben, so ist die Rüge bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 3 Tagen zulässig. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen; für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
2. Bei berechtigten Mängeln haben wir unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsrechte die Wahl, Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzteillieferung vorzunehmen.
3. Dem Verkäufer ist zur Nachbesserung eine angemessene Frist zu setzen. Ist die Nachbesserung bzw. Ersatzteillieferung unmöglich, fehlgeschlagen oder vom Verkäufer trotz angemessener Fristsetzung verweigert worden, so steht dem Käufer das Recht zu, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
4. Für unsachgemäß durch den Kunden vorgenommene Instandsetzungsarbeiten, sowie die daraus entstehenden, Folgen übernehmen wir keinerlei Haftung.
5. Die Gewährleistungsfrist zur Nachbesserung beträgt drei Monate. Die Frist beginnt mit dem Übergang der Gefahr, sie läuft mindestens solange, und soweit uns selbst entsprechende Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten zustehen.
6. Fehlt der Ware im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn hiergegen abzusichern. Eventuelle Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und Folge-/Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur völligen Bezahlung (bei Annahme von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung) vor, bis unsere gesamten Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen wurde und der Saldo vom Kunden anerkannt ist.
2. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug aus laufender Geschäftsbeziehung, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns, liegt ein Rücktritt nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie eidesstattlicher Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetrie-bes an Dritte zu veräußern. Der Kunde tritt für diesen Fall bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihn aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir verpflichten uns, die Forderungen so lange nicht selbst einzuziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können im Fall des Zahlungsverzuges verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht sowie die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Schuldner von der Abtretung zu informieren.
4. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Kunden bzw. dessen Auftrag als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Dritten, oder den, den es angeht, auf Vergütung in Höhe des Rechnungs- bzw. Fakturawertes des Geschäfts zwischen uns und dem Kunden ab. Diese Abtretung schließt alle Nebenrechte einschließlich der Einräumung einer Sicherungshypothek an den Kunden ein.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, welche die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
LETO – Kunststoff-Technik GmbH & Co. KG
Hildesheimer Straße 1 · 26384 Wilhelmshaven
Geschäftsführer: Andreas Fritzsching
Sitz und Registergericht Oldenburg HRA 130270